Wohngeld-Vorab-Schätzer — grobe Ampel-Einschätzung
Haushaltsgröße, Miete und Einkommen eingeben — der Schätzer zeigt eine grobe Ampel-Einordnung, ob sich eine Wohngeld-Prüfung lohnen könnte. Keine amtliche Berechnung.
Dies ist KEINE verbindliche Wohngeldberechnung, sondern eine grobe Ersteinschätzung. Die exakte Berechnung erfolgt nur durch die zuständige Wohngeldbehörde bzw. den offiziellen Online-Wohngeldrechner. Faktoren wie Mietstufe, Heizkosten-Pauschale und genaue Einkommensanrechnung werden hier nicht abgebildet.
Angaben zum Haushalt
Haushaltsgröße, Bruttowarmmiete und Nettoeinkommen eingeben — die Ampel-Einschätzung wird automatisch berechnet.
Frühere Berechnungen wiederherstellen. Bereits als PDF exportierte Einträge sind zur Sicherheit eingefroren — nicht mehr veränderbar, nur zur Ansicht.
Verbindlich ist nur der Bescheid der zuständigen Wohngeldbehörde bzw. der offizielle Wohngeldrechner Ihres Bundeslandes — dort fließen auch Mietstufe (I-VII) und Heizkostenpauschale ein.
Rechtsgrundlage: § 19 WoGG (Wohngeldformel), Wohngeld-Plus-Reform in Kraft seit 01.01.2023. Richtgrenzen: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Infoblatt, Stand 2026 — grobe Orientierungswerte, keine amtliche Tabelle.
Über dieses Werkzeug
Die amtliche Wohngeldformel nach § 19 Abs. 1 WoGG (Wohngeld = 1,15 × (Miete − (a + b × Miete + c × Einkommen) × Einkommen)) nutzt haushaltsgrößenabhängige Rechengrößen aus Anlage 1 WoGG — zu komplex für eine einfache Faustregel. Dieses Tool bildet daher keinen exakten Euro-Betrag nach, sondern eine grobe Ampel-Einordnung anhand der Mietbelastungsquote und grober Einkommens-Richtgrenzen je Haushaltsgröße. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser.
Was dieser Rechner nicht abbildet
6 Punkte zur Genauigkeit dieser Einschätzung
- Keine amtliche Formel: § 19 WoGG mit den Rechengrößen aus Anlage 1 WoGG wird hier nicht nachgebildet — nur eine grobe Ampel-Einordnung.
- Die Einkommensgrenzen je Haushaltsgröße sind grobe Richtwerte, keine amtliche Tabelle.
- Die Mietstufe (I-VII) des Wohnorts wird nicht berücksichtigt — sie bestimmt die anrechenbare Höchstmiete und damit den tatsächlichen Betrag.
- Heizkostenpauschale und die genaue Einkommensanrechnung (Freibeträge, Abzüge) werden nicht abgebildet.
- Kein Abgleich mit anderen Sozialleistungen (z.B. Bürgergeld, Kinderzuschlag) — Ausschlusskriterien werden hier nicht geprüft.
- Das Ergebnis ist keine Zusage. Verbindlich ist ausschließlich der Bescheid der zuständigen Wohngeldbehörde.
Dieser Rechner ersetzt keine Rechts- oder Sozialberatung. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.